Entgelttabellen TV-L Ärzte
Ärzte an Landeskrankenhäusern & Zentren für Psychiatrie
Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-L Ärzte für Ärzte an Landeskrankenhäusern & Zentren für Psychiatrie.
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,8 %, mind. 100 €)
Apr 2026 – Feb 2027
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Aktuell gültig (+2,8 %, mind. 100 €)
Apr 2026 – Feb 2027
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Erhöhung des Entgeltes um 2,8 % und mindestens um 100 €.
Beschlossen (+2 %)
Mär – Dez 2027
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Beschlossen (+2 %)
Mär – Dez 2027
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Erhöhung des Entgeltes um 2 %.
Beschlossen (+1 %)
ab Jan 2028
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Beschlossen (+1 %)
ab Jan 2028
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Erhöhung des Entgeltes um 1 %.
Archiv (3 Runden)
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
Archiv (3 Runden)
Alle anzeigen
Archiv
Feb 2025 – Mär 2026
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Feb 2025 – Mär 2026
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Erhöhung des Entgeltes um 5,5 % und mindestens um 140 €.
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Nov 2024 – Jan 2025
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Nov 2024 – Jan 2025
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Erhöhung des Entgeltes um 200 €.
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Dez 2022 – Okt 2024
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Dez 2022 – Okt 2024
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Erhöhung des Entgeltes um 2,8 %.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2022 vor.
- Information: Der § 41 TV-L (Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte i. V. m. Anlage D) gilt für Ärztinnen und Ärzte an Landeskrankenhäusern, Zentren für Psychiatrie (ZfP), im Maßregelvollzug sowie in Landesgesundheitsämtern. An Unikliniken greift hingegen der TV-Ärzte (Uni) des Marburger Bundes.
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 42 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Kalenderjahr (u. a. bei Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit; bis zu 4 Tage bei Nachtarbeit).
- Zulagen und Zuschläge: Psychiatrie- und Forensikzulagen, Bereitschaftsdienstentgelte der Stufen I bis IV, Rufbereitschaften und Zeitzuschläge.
- Stufensteigerungen: Gliederung in die Gruppen Ä 1 (Assistenzarzt, Stufen 1–6) bis Ä 4 (Leitender Oberarzt). Der Stufenaufstieg richtet sich nach ärztlicher Weiterbildungs- und Facharzterfahrung.
- Sonderzahlung: Nach § 41 TV-L wird für Ärztinnen und Ärzte keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt, da das Volumen auf die Monatsgehälter umgelegt wurde.