Entgelttabellen TV-Ärzte Schön
Ärztinnen und Ärzte der Schön Klinik Hamburg Eilbek (sowie Orientierung für weitere Standorte)
Hier findest du die Entgelttabellen zum Schön Klinik für Ärztinnen und Ärzte der Schön Klinik Hamburg Eilbek (sowie Orientierung für weitere Standorte).
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,3 %)
ab Jan 2017
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Aktuell gültig (+2,3 %)
ab Jan 2017
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Gültig ab 1. Januar 2017. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 2,3 % nach dem Haustarifvertrag TV-Ä-Eilbek (Schön Klinik Hamburg Eilbek). Hinweis: Für weitere Standorte der Schön-Klinik-Gruppe existieren eigene Haustarifverträge, die hier nicht abgebildet sind; Hamburg Eilbek gilt als Orientierung.
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jan – Dez 2016
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Jan – Dez 2016
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Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach dem Haustarifvertrag TV-Ä-Eilbek (Schön Klinik Hamburg Eilbek). Hinweis: Für weitere Standorte der Schön-Klinik-Gruppe existieren eigene Haustarifverträge, die hier nicht abgebildet sind; Hamburg Eilbek gilt als Orientierung.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2016 vor.
- Information: Haustarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte der Schön Klinik Hamburg Eilbek (TV-Ä-Eilbek) zwischen der Schön Klinik Hamburg GmbH & Co. KG und dem Marburger Bund Landesverband Hamburg. Bitte beachten: Für weitere Standorte der Schön-Klinik-Gruppe existieren teils gesonderte Haustarifverträge, die hier nicht abgebildet sind; die Regelungen und Tabellen von Hamburg Eilbek gelten hierbei als Orientierung. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 29 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Ab dem 7. Jahr ärztlicher Tätigkeit 30 Arbeitstage (für vor dem 01.01.2015 Beschäftigte durchgehend 30 Tage als Besitzstand). Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschicht (1 Tag je 2 Monate) und Schichtarbeit (1 Tag je 4 Monate) bzw. nicht ständiger Wechselschicht (1 Tag je 3 Monate) und Schichtarbeit (1 Tag je 5 Monate) sowie bei Nachtarbeit (1 bis 4 Tage bei 150 bis 600 Nachtarbeitsstunden). Zusatzurlaub max. 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr; Gesamturlaub max. 35 Arbeitstage (bzw. 36 Tage ab vollendetem 50. Lebensjahr).
- Zulagen und Zuschläge: Bereitschaftsdienstentgelte je Entgeltgruppe, Wechselschichtzulage (105 € mtl. bzw. 0,63 €/Std.), Schichtzulage (40 € mtl. bzw. 0,24 €/Std.), Notarzt-Einsatzzuschlag (22,80 € / 23,32 €) sowie Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit FZA / 135 % ohne FZA), 24. und 31. Dezember (35 %) und Samstagsarbeit von 13–21 Uhr (0,64 €/Std.).
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I / Ä 1 (Assistenzarzt, Stufen 1–6 jährlich), EG II / Ä 2 (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III / Ä 3 (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV / Ä 4 (Ständiger Chefarztvertreter, Stufe 1 nach 1 Jahr, danach außertariflich).
- Sonderzahlung: Jahressonderzahlung als variables 13. Entgelt in Abhängigkeit vom Erreichen des geplanten EBITDA (500 € bei 100 % Zielerreichung, maximal 1.000 €, Auszahlung im Mai des Folgejahres).