Entgelttabellen TV-H Ärzte
Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (UKGM & Frankfurt) sowie im Landesdienst Hessen
Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-H Ärzte für Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (UKGM & Frankfurt) sowie im Landesdienst Hessen.
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+5 %)
ab Jan 2026
Details
Aktuell gültig (+5 %)
ab Jan 2026
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Erhöhung des Entgeltes um 5 %.
Archiv (3 Runden)
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
Archiv (3 Runden)
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Archiv
Mai – Dez 2025
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Mai – Dez 2025
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Erhöhung des Entgeltes um 6,1 %.
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Jul 2024 – Apr 2025
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Jul 2024 – Apr 2025
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Erhöhung des Entgeltes um 4,1 %.
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Jan 2023 – Jun 2024
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Jan 2023 – Jun 2024
Details
Archivierte Entgelttabelle für TV-H Ärzte im Zeitraum Jan 2023 – Jun 2024.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2023 vor.
- Information: Eigenständiger arztspezifischer Tarifvertrag des Landes Hessen (nicht Mitglied der TdL, geregelt in § 41 TV-H) für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken – maßgeblich sowohl für das Universitätsklinikum Frankfurt als auch für das privatisierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) – sowie landeseigenen Einrichtungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis Ende 2025 42 Stunden und ab 1. Januar 2026 40 Stunden (§ 41 Nr. 5).
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Kalenderjahr (u. a. für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit); zusätzlich 1 bezahlter Verfügungstag pro Jahr.
- Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte (§ 41 Nr. 7 Abs. 4 mit Stufen I bis III von 60 % bis 95 % Bewertung), Rufbereitschaftspauschalen, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich, 24./31. Dezember ab 6 Uhr 35 %, Samstagsarbeit von 13–20 Uhr 20 %), ständige Wechselschichtzulage (300 € mtl. bzw. 1,80 €/Std.), ständige Schichtzulage (120 € mtl. bzw. 0,72 €/Std.), Einsatzzuschlag Rettungsdienst (22,31 € bis 31,98 € je Notarzteinsatz gem. § 41 Nr. 18 Abs. 4) sowie hessische Fachkräftezulage (§ 18 TV-H).
- Stufensteigerungen: Gliederung in sechs Entgeltgruppen: Ä 1 (Ärztin/Arzt nach Approbation, Stufen 1–2 nach 2 Jahren), Ä 2 (Ärztin/Arzt ab 3. Berufsjahr, Stufen 1–3 nach jeweils 2 Jahren), Ä 3 (Fachärztin/Facharzt, Stufen 1–3 nach jeweils 2 Jahren), Ä 4 (Fachärztin/Facharzt mit Schwerpunkt/Zusatzweiterbildung bzw. ab 4. Facharztjahr, Stufen 1–4), Ä 5 (Oberärztin/Oberarzt bzw. Funktionsbereichsleitung, Stufen 1–5 nach 2, 2, 3 und 4 Jahren) und Ä 6 (Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes, Stufen 1–5).
- Sonderzahlung: Im TV-H für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ist die Jahressonderzahlung in das monatliche Tabellenentgelt integriert (§ 41 Nr. 13 Abs. 2 Protokollerklärung); eine gesonderte Jahressonderzahlung wird nicht gewährt.