Entgelttabellen TV-H Ärzte
Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (UKGM & Frankfurt) sowie im Landesdienst Hessen

Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-H Ärzte für Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (UKGM & Frankfurt) sowie im Landesdienst Hessen.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+5 %)
ab Jan 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 5 %.
history Archiv (3 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Mai – Dez 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 6,1 %.
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Jul 2024 – Apr 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 4,1 %.
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Jan 2023 – Jun 2024
Details
Archivierte Entgelttabelle für TV-H Ärzte im Zeitraum Jan 2023 – Jun 2024.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2023 vor.
  • Information: Eigenständiger arztspezifischer Tarifvertrag des Landes Hessen (nicht Mitglied der TdL, geregelt in § 41 TV-H) für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken – maßgeblich sowohl für das Universitätsklinikum Frankfurt als auch für das privatisierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) – sowie landeseigenen Einrichtungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis Ende 2025 42 Stunden und ab 1. Januar 2026 40 Stunden (§ 41 Nr. 5).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Kalenderjahr (u. a. für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit); zusätzlich 1 bezahlter Verfügungstag pro Jahr. ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte (§ 41 Nr. 7 Abs. 4 mit Stufen I bis III von 60 % bis 95 % Bewertung), Rufbereitschaftspauschalen, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich, 24./31. Dezember ab 6 Uhr 35 %, Samstagsarbeit von 13–20 Uhr 20 %), ständige Wechselschichtzulage (300 € mtl. bzw. 1,80 €/Std.), ständige Schichtzulage (120 € mtl. bzw. 0,72 €/Std.), Einsatzzuschlag Rettungsdienst (22,31 € bis 31,98 € je Notarzteinsatz gem. § 41 Nr. 18 Abs. 4) sowie hessische Fachkräftezulage (§ 18 TV-H).
  • Stufensteigerungen: Gliederung in sechs Entgeltgruppen: Ä 1 (Ärztin/Arzt nach Approbation, Stufen 1–2 nach 2 Jahren), Ä 2 (Ärztin/Arzt ab 3. Berufsjahr, Stufen 1–3 nach jeweils 2 Jahren), Ä 3 (Fachärztin/Facharzt, Stufen 1–3 nach jeweils 2 Jahren), Ä 4 (Fachärztin/Facharzt mit Schwerpunkt/Zusatzweiterbildung bzw. ab 4. Facharztjahr, Stufen 1–4), Ä 5 (Oberärztin/Oberarzt bzw. Funktionsbereichsleitung, Stufen 1–5 nach 2, 2, 3 und 4 Jahren) und Ä 6 (Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes, Stufen 1–5).
  • Sonderzahlung: Im TV-H für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ist die Jahressonderzahlung in das monatliche Tabellenentgelt integriert (§ 41 Nr. 13 Abs. 2 Protokollerklärung); eine gesonderte Jahressonderzahlung wird nicht gewährt.