Entgelttabellen TV-Ärzte MD
Ärztinnen und Ärzte beim Medizinischen Dienst (MD) und MD Bund

Hier findest du die Entgelttabellen zum Medizinischer Dienst (MD) für Ärztinnen und Ärzte beim Medizinischen Dienst (MD) und MD Bund.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig
Aug 2026 – Jan 2027
Details
Gültig ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 (+1,8 %). TV MD (Version Ärzte) für Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des MD Bund. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: 38,5 Stunden (Montag bis Freitag). Die ab Erfahrungsstufe E2 erreichbaren Kompetenzstufen K1 bis K4 (+2,5 % bis +10,0 % Erhöhungsbetrag) können im Reiter Zulagen ausgewählt und berechnet werden.
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Feb – Jul 2026
Details
Gültig vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 (+1,2 %). TV MD (Version Ärzte) für Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des MD Bund. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: 38,5 Stunden (Montag bis Freitag). Die ab Erfahrungsstufe E2 erreichbaren Kompetenzstufen K1 bis K4 (+2,5 % bis +10,0 % Erhöhungsbetrag) können im Reiter Zulagen ausgewählt und berechnet werden.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden.
  • Information: Tarifvertrag für gutachterlich tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Medizinischen Diensten (MD, ehemals MDK) und dem MD Bund. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Schicht- oder Bereitschaftsdienste).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Kein genereller Schicht- oder Bereitschaftsdienst-Zusatzurlaub im TV MD (da ausschließliche 5-Tage-Woche Mo–Fr und dienstfreie Sonn-/Feiertage). Gemäß § 17b Abs. 4 TV MD kann per Dienstvereinbarung die wahlweise Substitution von Leistungs- und Projektzulagen durch Zusatzurlaub vereinbart werden. Gesetzlicher Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX (5 Arbeitstage). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Kompetenzstufen K1 bis K4 (+2,5 % bis +10 % von E2), Kinderzuschlag (102 € je Kind), Überstundenzuschlag (25 %), Nachtarbeitszuschlag (3 €/Std. inkl. nächtlicher Prüfungen), VL (40 €/Monat), Zuschuss zum Deutschlandticket (mind. 25 %) sowie Leistungs-/Projektzulagen (§ 17b) und leistungsorientierte Vergütungsspanne (§ 17a).
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in Vergütungsgruppen VG 12 bis VG 16 mit Einstiegsstufe E (1. Jahr), Erfahrungsstufe E1 (2. & 3. Jahr), Erfahrungsstufe E2 (ab 4. Jahr) und aufbauenden Kompetenzstufen K1 bis K4 (jeweils +2,5 % von E2 alle 4 Jahre, im Rechner unter Zulagen zuschaltbar).
  • Sonderzahlung: Jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % (100 v. H.) der Monatsvergütung (§ 17 TV MD) einschließlich persönlicher Zulagen, zahlbar mit den Bezügen für den Monat November (§ 25 TV MD).