Entgelttabellen TV-Ärzte Paracelsus
Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Kliniken in Sachsen (u. a. Adorf/Schöneck, Zwickau)

Hier findest du die Entgelttabellen zum Paracelsus für Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Kliniken in Sachsen (u. a. Adorf/Schöneck, Zwickau).

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+3,0 %)
ab Jan 2026
Details
Gültig ab 1. Januar 2026. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 % sowie Erhöhung der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte nach dem 3. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen.
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jul – Dez 2025
Details
Gültig vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,5 % sowie Anpassung der Bereitschaftsdienstentgelte nach dem 3. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen.
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Feb – Jun 2025
Details
Gültig vom 1. Februar 2025 bis 30. Juni 2025. Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 % nach dem 2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen.
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Dez 2024 – Jan 2025
Details
Gültig vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,5 % nach dem 2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen.
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Jan – Nov 2024
Details
Gültig vom 1. Januar 2024 bis 30. November 2024. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,5 % nach dem 2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
  • Information: Haustarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Kliniken in Sachsen (u. a. Adorf/Schöneck und Zwickau), geschlossen zwischen der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA und dem Marburger Bund Landesverband Sachsen e.V. Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Zusatzurlaub bei Nachtarbeit je nach geleisteten Nachtarbeitsstunden im Kalenderjahr: 1 Arbeitstag (ab 110 Std.), 2 Arbeitstage (ab 220 Std.), 3 Arbeitstage (ab 330 Std.) und 4 Arbeitstage (ab 450 Std.). Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst zählen voll mit. ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (15 %, ab 01.07.2025 von 20:00 bis 06:00 Uhr), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich), Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %) sowie Samstagsarbeit (0,64 €/Std.). Feste Stundensätze für Bereitschaftsdienst und pauschalierte Rufbereitschaftsentgelte (12,5 %).
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I (Assistenzarzt, Stufen 1–6 jährlich), EG II (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter, Stufen 1–2 nach 1 und 4 Jahren).
  • Sonderzahlung: Eine reguläre tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) entfällt, da die Tarifanteile wie im TV-Ärzte/VKA vollumfänglich in das monatliche Grundgehalt integriert sind. Für Mitglieder des Marburger Bundes wurde im 3. Änderungstarifvertrag eine exklusive Sonderzahlung von je 550 Euro (zahlbar im März 2026 und März 2027) vereinbart.