Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern

Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-Ärzte/VKA für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+2 %)
ab Jun 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2 %.
history Archiv (2 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
historyArchiv
Aug 2025 – Mai 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2 %.
historyArchiv
Jul 2024 – Jul 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 4 %.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
  • Information: Der TV-Ärzte/VKA ist der zentrale Branchentarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB). Er regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte an bundesweit über 500 kommunalen Krankenhäusern, Fachkliniken und medizinischen Instituten – darunter auch bei großen kommunalen Klinikbetreibern wie Vivantes in Berlin (nach Ablösung des früheren Haustarifvertrags TV-Ärzte Vivantes gilt für die dortigen Ärztinnen und Ärzte die reguläre VKA-Tarifbindung des Marburger Bundes).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 31 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 8 Tage Zusatzurlaub im Jahr (u. a. bei Wechselschicht-, Schicht-, Nachtarbeit und Bereitschaftsdiensten; Gesamturlaub max. 38 bzw. 39 Tage). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte nach § 12 (Stufen I bis III mit 70 % bis 100 % Arbeitszeitanrechnung zzgl. 15 % Bereitschaftszuschlag), Rufbereitschaftspauschalen, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % bzw. 135 %, 24./31.12. 35 %, Samstag 20 %), monatliche Schichtzulage (210 €, ab 2026: 315 €), Wechselschichtzulage (315 €) sowie Notarzt-Einsatzzuschläge im Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2).
  • Stufensteigerungen: Gliederung in vier Entgeltgruppen: In EG I (Ärztin/Arzt) erfolgt der Stufenaufstieg jährlich in den Stufen 1 bis 6. In EG II (Fachärztin/Facharzt) steigen Ärztinnen und Ärzte nach 3, 6, 8, 10 und 12 Jahren auf (Stufen 1 bis 6). EG III umfasst Oberärztinnen und Oberärzte (Stufen 1 bis 3 nach jeweils 3 Jahren), EG IV ständige Vertreter des leitenden Arztes (Leitende Oberärzte, Stufen 1 und 2).
  • Sonderzahlung: Im TV-Ärzte/VKA wird keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Das Vergütungsvolumen wurde vollständig in das monatliche Tabellengrundgehalt integriert.