Entgelttabellen TV-Ärzte (Uni)
Ärzte und Zahnärzte an Universitätskliniken

Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-Ärzte (Uni) für Ärzte und Zahnärzte an Universitätskliniken.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+2,95 %)
Apr 2026 – Aug 2027
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2,95 %.
event_availableBeschlossen (+2,45 %)
Sep 2027 – Jul 2028
Details
Erhöhung des Entgeltes um 2,45 %.
history Archiv (4 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jan – Mär 2026
Details
Keine Erhöhung des Entgeltes, aber Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42h auf 40h Stunden. Außerdem wurde bei der Entgeltgruppe Ä 3 die Stufe 4 ergänzt.
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Feb – Dez 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 6 %.
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Apr 2024 – Jan 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 4 %.
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Okt 2023 – Mär 2024
Details
Archivierte Entgelttabelle für TV-Ärzte (Uni) im Zeitraum Okt 2023 – Mär 2024.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2023 vor.
  • Information: Tarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Marburger Bund für die Universitätskliniken der Bundesländer (ausgenommen Hessen und Berlin). Er gilt für Ärztinnen und Ärzte in der universitären Patientenversorgung – unter anderem auch für das Universitätsklinikum Mannheim (UMM / Universitätsmedizin Mannheim) im Verbund der Universitätsmedizin Baden-Württemberg. (Hinweis: Die Charité Berlin unterliegt dem eigenen Haustarifvertrag TV-ÄB Charité; die hessischen Universitätskliniken Frankfurt und UKGM Gießen/Marburg fallen unter den TV-H Ärzte).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Jahr (u. a. bei Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit; Gesamturlaub max. 38 Tage). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Ärztliche Bereitschaftsdienststufen (Stufen I bis IV), Rufbereitschaftsentgelte, Zeitzuschläge für Schicht-, Wochenend- und Nachtdienste sowie Entgelte für Notarzteinsätze.
  • Stufensteigerungen: In Ä 1 (Assistenzarzt) erfolgt der Stufenaufstieg jährlich in den Stufen 1 bis 6 (entsprechend der Weiterbildungszeit). In Ä 2 (Facharzt) steigen Ärztinnen und Ärzte stufenweise nach Facharztjahren auf. Ä 3 umfasst Oberärztinnen und Oberärzte, Ä 4 ständige Vertreter des Klinikdirektors (Leitende Oberärzte).
  • Sonderzahlung: Im TV-Ärzte (Uni) wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt. Das Tarifvolumen ist vollumfänglich in die monatlichen Grundentgelte integriert.