Entgelttabellen AVR Caritas
Ärztinnen und Ärzte an Einrichtungen und Kliniken des Deutschen Caritasverbandes

Hier findest du die Entgelttabellen zum Caritas (AVR) für Ärztinnen und Ärzte an Einrichtungen und Kliniken des Deutschen Caritasverbandes.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+2,0 %)
ab Mär 2026
Details
Gültig ab 1. März 2026. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 2,0 % nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas, Anlage 30).
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Dez 2025 – Feb 2026
Details
Gültig vom 1. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 2,0 % nach den AVR Caritas (Anlage 30).
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Jul – Nov 2025
Details
Gültig vom 1. Juli 2025 bis 30. November 2025. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 4,0 % nach den AVR Caritas (Anlage 30).
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Apr 2024 – Jun 2025
Details
Gültig vom 1. April 2024 bis 30. Juni 2025. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 4,0 % nach den AVR Caritas (Anlage 30).
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Aug 2023 – Mär 2024
Details
Gültig vom 1. August 2023 bis 31. März 2024. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 4,8 % nach den AVR Caritas (Anlage 30).
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Jul 2022 – Jul 2023
Details
Gültig vom 1. Juli 2022 bis 31. Juli 2023 nach den AVR Caritas (Anlage 30).

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2022 vor.
  • Information: Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas, Anlage 30) gelten bundesweit für rund 25.000 katholische Krankenhäuser, Pflegeheime, Hospize und medizinische Versorgungszentren mit ca. 700.000 Mitarbeitern. Die Bestimmungen basieren auf dem Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts und sind für die Arbeitsverträge der Caritas-Ärzte verbindlich.
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Zusatzurlaub bei Wechselschicht (1 Tag je 2 Monate) und Schichtarbeit (1 Tag je 4 Monate), bei Nachtarbeit (1 bis 4 Tage je 150 bis 600 Stunden) sowie bei nächtlichem Bereitschaftsdienst (1 bis 2 Tage je 144 bis 288 Stunden) und ab 30 Bereitschaftsdiensten pro Halbjahr (1 Tag). Maximaler Gesamturlaub: 38 Tage (39 Tage bei Wechselschicht oder ab 50 Jahren). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (20 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich) sowie 24. und 31. Dezember (35 %). Gestaffelte Grundentgelte für Bereitschaftsdienste je nach Entgeltgruppe und Stufe.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I (Assistenzarzt, Stufen 1–6 jährlich), EG II (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter, Stufen 1–2 nach 1 und 4 Jahren).
  • Sonderzahlung: In den AVR Caritas für Ärztinnen und Ärzte (Anlage 30) entfällt eine gesonderte Jahressonderzahlung, da die Tarifanteile wie im TV-Ärzte/VKA vollumfänglich in das monatliche Grundgehalt integriert sind.