Entgelttabellen TV-H Zahnärzte
Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie im Landesdienst Hessen

Hier findest du die Entgelttabellen zum TV-H Zahnärzte für Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie im Landesdienst Hessen.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+5 %)
ab Jan 2026
Details
Erhöhung des Entgeltes um 5 %.
history Archiv (3 Runden)
Alle anzeigen
Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
historyArchiv
Mai – Dez 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 6,1 %.
historyArchiv
Jul 2024 – Apr 2025
Details
Erhöhung des Entgeltes um 4,1 %.
historyArchiv
Jan 2023 – Jun 2024
Details
Archivierte Entgelttabelle für TV-H Zahnärzte im Zeitraum Jan 2023 – Jun 2024.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2023 vor.
  • Information: Sonderregelungen des Landes Hessen für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg gem. § 41a i. V. m. § 41 TV-H. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchgehend 40 Stunden (§ 41a Nr. 2).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bis zu 6 Tage Zusatzurlaub im Kalenderjahr (u. a. für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit); zusätzlich 1 bezahlter Verfügungstag pro Jahr. ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte nach § 41 Nr. 7 Abs. 4 i. V. m. § 41a TV-H (Stufen I bis III mit 60 % bis 95 % Bewertung), Rufbereitschaften, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % mit FZA bzw. 135 % ohne FZA, 24./31. Dezember 35 %, Samstagsarbeit 20 %), ständige Wechselschichtzulage (300 € mtl. bzw. 1,80 €/Std.), ständige Schichtzulage (120 € mtl. bzw. 0,72 €/Std.), Rettungsdienstzuschlag sowie Fachkräftezulage nach § 18 TV-H.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in die Entgeltgruppen Z 1 bis Z 5: Z 1 (Zahnarzt nach Approbation, 5 Stufen nach 2, 1, 2 und 2 Jahren), Z 2 (Zahnarzt ab 5. Jahr bzw. Fachzahnarzt, 3 Stufen), Z 3 (Zahnarzt ab 12. Jahr / Fachzahnarzt ab 7. Jahr / Habilitation / Kursleitung, 4 Stufen), Z 4 (Funktionsbereichsleitung / mind. 4 unterstellte Zahnärzte, 5 Stufen) und Z 5 (Ständige Vertretung der leitenden Zahnärztin/des leitenden Zahnarztes, 5 Stufen).
  • Sonderzahlung: Für Zahnärztinnen und Zahnärzte im TV-H ist die Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt integriert (§ 41a Nr. 6 i. V. m. § 41 Nr. 13 Abs. 2 Protokollerklärung); eine gesonderte Jahressonderzahlung entfällt.