Entgelttabellen AVR Diakonie
Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und stationären Einrichtungen der Diakonie in Deutschland

Hier findest du die Entgelttabellen zum Diakonie (AVR) für Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und stationären Einrichtungen der Diakonie in Deutschland.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+3,7 %)
ab Jan 2025
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Gültig ab 1. Januar 2025. Erhöhung der Entgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 3,7 % nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR Diakonie, Anlage 8a).
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jul 2023 – Dez 2024
Details
Gültig vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR Diakonie, Anlage 8a).
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Jul 2022 – Jun 2023
Details
Gültig vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR Diakonie, Anlage 8a).

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2022 vor.
  • Information: Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD, Anlage 8a) sowie regionale Fassungen wie die AVR DWBO regeln die Arbeits- und Entgeltbedingungen für Ärztinnen und Ärzte an evangelischen und diakonischen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen bundesweit. Die Vergütung basiert auf dem Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts und orientiert sich eng an den Abschlüssen des Marburger Bundes im kommunalen Krankenhausbereich (TV-Ärzte/VKA).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit (1 Tag je 2 Monate) und Schichtarbeit (1 Tag je 4 Monate), bei Nachtarbeit (1 Tag je 150 Nachtarbeitsstunden, gestaffelt bis zu 4 Tage bei 600 Stunden; bzw. 1 Tag je 110 Stunden bei Wechselschicht nach § 28b AVR) sowie für Bereitschaftsdienste in der Nacht (bis zu 2 Zusatzurlaubstage). Ärztinnen und Ärzte ab vollendetem 50. Lebensjahr erhalten bei Nachtarbeit einen weiteren Tag, ab 57 Jahren zwei weitere Tage. Die Obergrenze des Erholungsurlaubs samt Zusatzurlaub beträgt 38 Arbeitstage (39 Tage bei Wechselschicht oder ab vollendetem 50. Lebensjahr). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (15 %; im Bereich DWBO 30 %), Sonntagsarbeit (25 %; im Bereich DWBO 35 %), Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich) sowie Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %). Samstagsarbeit (0,64 €/Std.; ab 01.07.2027 im DWBO 15 %). Eigene Bereitschaftsdienst-Stundensätze gestaffelt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe sowie Schicht- und Wechselschichtzulagen.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I (Assistenzarzt / Arzt in Weiterbildung, Stufen 1–6 jährlich), EG II (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter, Stufen 1–2 nach 1 und 4 Jahren).
  • Sonderzahlung: Im allgemeinen Diakonie-Krankenhausbereich nach Anlage 8a AVR.DD entfällt eine gesonderte Jahressonderzahlung, da die tariflichen Anteile analog zum TV-Ärzte/VKA in das monatliche Grundgehalt eingerechnet sind. Im Anwendungsbereich der AVR DWBO (§ 14 i.V.m. Anlage 14) wird eine Jahressonderzahlung in zwei Hälften (November und Juni) auf Basis der durchschnittlichen Monatsbezüge gewährt.