Entgelttabellen TV-Ärzte Rhön
Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken der Rhön-Klinikum AG
Hier findest du die Entgelttabellen zum Rhön-Klinikum für Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken der Rhön-Klinikum AG.
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,3 %)
ab Sep 2027
Details
Aktuell gültig (+2,3 %)
ab Sep 2027
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Gültig ab 1. September 2027 (+2,3 %). Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 170 €, Ä2: 300 €, Ä3: 300/400 €, Ä4: 400 €) sowie Zeitzuschläge können separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Sep 2026 – Aug 2027
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Sep 2026 – Aug 2027
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Gültig ab 1. September 2026 bis 31. August 2027 (+2,6 %). Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 170 €, Ä2: 300 €, Ä3: 300/400 €, Ä4: 400 €) sowie Zeitzuschläge können separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
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Jul 2025 – Aug 2026
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Jul 2025 – Aug 2026
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Gültig ab 1. Juli 2025 bis 30. August 2026. Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 170 €, Ä2: 300 €, Ä3: 300/400 €, Ä4: 400 €) sowie Zeitzuschläge können separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2025 vor.
- Information: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der RHÖN-KLINIKUM AG (TV-Ärzte RKA) mit dem Marburger Bund. Er regelt die Vergütung an den Standorten der Rhön-Kliniken (z. B. Bad Neustadt, Bad Kissingen). Das Tabellenentgelt zeigt das monatliche Grundentgelt. Eine tarifliche Strukturzulage (Ä 1: 170 €, Ä 2: 300 €, Ä 3: 300/400 €, Ä 4: 400 €) wird monatlich zusätzlich gewährt und ist im Reiter Zulagen abrufbar. (Hinweis: Für das privatisierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg UKGM gilt der TV-H Ärzte).
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 31 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Gemäß § 5 Abs. 2 TV-Ärzte RKA besteht Anspruch auf eine Nebenabrede zur Ableistung von 1,5 zusätzlichen Wochenstunden gegen 8 AZV-Tage (Arbeitszeitverkürzungstage) im Kalenderjahr. Nach § 4 TV-Ärzte RKA besteht zudem Anspruch auf 4 Arbeitstage bezahlte Arbeitsbefreiung pro Kalenderjahr für ärztliche Fortbildungen und medizinisch-wissenschaftliche Kongresse. Für übergeleitete Ärztinnen und Ärzte verbleibt ein Urlaubsanspruch von bis zu 33 Arbeitstagen als individueller Besitzstand gem. § 20 Abs. 1 Protokollnotiz i.V.m. § 9 Abs. 2 TVÜ-Ärzte RKA.
- Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Strukturzulage, Bereitschaftsdienstentgelte, Zeitzuschläge sowie kurzfristige Dienstübernahme.
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in EG I (Assistenzarzt, Stufen 1–6) bis EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter).
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte RKA wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt (in das monatliche Tabellenentgelt integriert).