Entgelttabellen TV-Ärzte SMD (KBS)
Ärztinnen und Ärzte in den Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Hier findest du die Entgelttabellen zum Knappschaft-Bahn-See (SMD) für Ärztinnen und Ärzte in den Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig (+1,0 %)
ab Okt 2025
Details
Gültig ab 1. Oktober 2025 bis mindestens 30. Juni 2026. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,0 % nach dem 9. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte-SMD/DRV KBS.
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Okt 2024 – Sep 2025
Details
Gültig vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 % nach dem 9. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte-SMD/DRV KBS. Arbeitszeitverkürzung zum 1. April 2025 von 40 auf 39,5 Wochenstunden.

Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
  • Information: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in den Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (TV-Ärzte-SMD/DRV KBS) zwischen der DRV KBS und dem Marburger Bund. Die Ärztinnen und Ärzte nehmen zentrale medizinisch-gutachterliche Aufgaben im Rentenverfahren, bei Rehabilitationsleistungen und Pflegebedürftigkeit sowie Aufgaben des Medizinischen Dienstes für die Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden (seit 01.04.2025, davor 40 Stunden; mit Kind unter 12 Jahren oder Pflegeaufwand auf Antrag 39 Stunden).
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden in der Woche. ⓘ
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). 5 Tage bezahlter Fortbildungsurlaub im Kalenderjahr (§ 29 Abs. 2) sowie je ein zusätzlicher bezahlter freier Tag in den Kalenderjahren 2025 und 2026 (§ 3 ÄTV Nr. 9). Im Sozialmedizinischen Dienst fallen bauartbedingt keine Schicht-, Nacht- oder Bereitschaftsdienste an (§ 28 nicht besetzt). ⓘ
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge je Stunde für Überstunden (15 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich), Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 06:00 Uhr (35 %) jeweils bezogen auf den Stundensatz der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe (§ 11 Abs. 1) sowie Samstagsarbeit von 13–21 Uhr (0,64 €/Std.). Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro monatlich (§ 24 Abs. 1). Jubiläumsgeld bei 25 Jahren (350 €) und 40 Jahren (500 €). Schicht-, Wechselschicht- und Bereitschaftsdienste fallen im gutachterlichen Dienst nicht an.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in fünf Entgeltgruppen: EG I (Ärztin/Arzt), EG II (Fachärztin/Facharzt), EG III (Fachärztin/Facharzt mit Zusatzqualifikation Sozialmedizin), EG IV (Ständige/r Vertreter/in der Dienststellenleitung) und EG V (Leiter/in einer Sozialmedizinischen Dienststelle). Der Stufenaufstieg erfolgt in EG I nach 1, 2, 3 und 4 Jahren (Stufen 1–5), in EG II bis V jeweils nach 3, 6, 8 und 10 Jahren fachärztlicher Tätigkeit (Stufen 1–5).
  • Sonderzahlung: Im TV-Ärzte-SMD/DRV KBS wird keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Sonderzahlungen sind vollständig in das monatliche Tabellenentgelt integriert.