Entgelttabellen TV-Ärzte Asklepios
Ärztinnen und Ärzte an Asklepios Kliniken
Hier findest du die Entgelttabellen zum Asklepios für Ärztinnen und Ärzte an Asklepios Kliniken.
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,5 %)
Jan – Dez 2026
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Aktuell gültig (+2,5 %)
Jan – Dez 2026
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Gültig ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 2,5 % nach dem 15. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Asklepios.
Beschlossen (+2,25 %)
Jan – Jun 2027
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Beschlossen (+2,25 %)
Jan – Jun 2027
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Gültig vom 1. Januar 2027 bis 30. Juni 2027. Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte und Bereitschaftsdienstentgelte um 2,25 % nach dem 15. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Asklepios. Erhöhung der Überstundenzuschläge auf 25 % sowie Neuregelung der Nachtarbeitszuschläge (40 % von 00:00 bis 04:00 Uhr).
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jan – Dez 2025
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Jan – Dez 2025
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Gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025. Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 % nach dem 15. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Asklepios. Einführung stufenbasierter Bereitschaftsdienstentgelte ab 1. Juli 2025.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2025 vor.
- Information: Bundesweiter Konzerntarifvertrag zwischen der Asklepios Kliniken Gruppe und dem Marburger Bund für angestellte Ärztinnen und Ärzte an Akut- und Fachkliniken des Konzerns.
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Tariflicher Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschichtarbeit (1 Tag für je 2 Monate) und ständiger Schichtarbeit (1 Tag für je 4 Monate) gem. § 21 Abs. 1 MTV-Ärzte Asklepios sowie bei nicht ständiger Wechselschicht (1 Tag je 3 Monate) bzw. Schichtarbeit (1 Tag je 5 Monate) gem. § 21 Abs. 2. Zusatzurlaub für Nachtarbeit gem. § 21 Abs. 3: 1 Tag ab 150 Nachtstunden, 2 Tage ab 300 Nachtstunden, 3 Tage ab 450 Nachtstunden, 4 Tage ab 600 Nachtstunden im Kalenderjahr. Die Obergrenze des Zusatzurlaubs beträgt 6 Arbeitstage im Kalenderjahr; der Gesamturlaub darf 35 Arbeitstage (bei Wechselschichtarbeit 36 Arbeitstage) nicht überschreiten (§ 21 Abs. 4).
- Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %, ab 2027: 25 %), Nachtarbeit (22,5 %, ab 2027: 25 % bzw. 40 % Kernnacht), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit FZA bzw. 135 % ohne FZA), Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %) sowie Samstagsarbeit (20 %). Stufenbasierte Bereitschaftsdienstentgelte je nach Entgeltgruppe und Stufe. Monatliche Wechselschichtzulage (155 €) und Schichtzulage (40 €), Notarzt-Einsatzzuschlag (34,72 € bis 36,39 €) sowie Pauschale bei kurzfristiger Dienstübernahme (75 €).
- Stufensteigerungen: Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4: Jährlicher Stufenaufstieg in Ä 1 (Stufen 1–6), mehrjährige Erfahrungsstufen bei Fachärzten (Ä 2) und Oberärzten (Ä 3).
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte Asklepios wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt; Sonderzahlungen sind in das monatliche Tabellenentgelt integriert.