Brutto-Netto-Rechner TV-L ÄrzteGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Exakte Entgeltberechnung nach TV-L Ärzte und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+2,8 %, mind. 100 €)
Hinweis: Gilt für Ärzte und Zahnärzte an Landeskrankenhäusern & Unikliniken - an Unikliniken wird aber in der Regel der TV-Ärzte (Uni) angewandt.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (TV-L Ärzte)
Brutto-Netto-Rechner für den TV-L Ärzte (Ärzte an Landeskrankenhäusern & Zentren für Psychiatrie).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von Entgelttabellen für das Jahr 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Entgelttabellen einbezogen werden.
- Information: Der § 41 TV-L (Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte i. V. m. Anlage D) gilt für Ärztinnen und Ärzte an Landeskrankenhäusern, Zentren für Psychiatrie (ZfP), im Maßregelvollzug sowie in Landesgesundheitsämtern. An Unikliniken greift hingegen der TV-Ärzte (Uni) des Marburger Bundes.
- Zulagen und Zuschläge: Psychiatrie- und Forensikzulagen, Bereitschaftsdienstentgelte der Stufen I bis IV, Rufbereitschaften und Zeitzuschläge.
- Stufensteigerungen: Gliederung in die Gruppen Ä 1 (Assistenzarzt, Stufen 1–6) bis Ä 4 (Leitender Oberarzt). Der Stufenaufstieg richtet sich nach ärztlicher Weiterbildungs- und Facharzterfahrung.
- Sonderzahlung: Nach § 41 TV-L wird für Ärztinnen und Ärzte keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt, da das Volumen auf die Monatsgehälter umgelegt wurde.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2022 vor.