Entgelttabellen TV-Ärzte Helios/Rhön
Ärztinnen und Ärzte an von Helios übernommenen Rhön-Kliniken
Hier findest du die Entgelttabellen zum Helios / Rhön für Ärztinnen und Ärzte an von Helios übernommenen Rhön-Kliniken.
Öffentlicher Dienst & Universitätskliniken
Private Klinikkonzerne & Träger
Kirchliche & Gemeinnützige Einrichtungen
Tarifrunden im Überblick
Aktuell gültig (+2,0 %)
Okt 2026 – Jan 2027
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Aktuell gültig (+2,0 %)
Okt 2026 – Jan 2027
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Gültig ab 1. Oktober 2026 bis 31. Januar 2027 (+2,0 %). Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 70 €, Ä2: 200 €, Ä3: 200/300 €, Ä4: 300 €) kann separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
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Jan – Sep 2026
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Jan – Sep 2026
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Gültig ab 1. Januar 2026 bis 30. September 2026. Zum 01.01.2026 wurden je 50 € der Strukturzulage in das Grundentgelt überführt (verbleibende Strukturzulage Ä1: 70 €, Ä2: 200 €, Ä3: 200/300 €, Ä4: 300 €).
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Nov – Dez 2025
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Nov – Dez 2025
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Gültig ab 1. November 2025 bis 31. Dezember 2025 (+2,0 %). Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 120 €, Ä2: 250 €, Ä3: 250/350 €, Ä4: 350 €) kann separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
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Okt 2024 – Okt 2025
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Okt 2024 – Okt 2025
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Gültig ab 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2025. Tabellenwerte zeigen das monatliche Grundentgelt ohne Strukturzulage. Die tarifliche Strukturzulage (Ä1: 120 €, Ä2: 250 €, Ä3: 250/350 €, Ä4: 350 €) kann separat im Reiter Zulagen ausgewählt werden.
Informationen
- Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
- Information: Spezifischer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den ehemals durch Helios übernommenen Rhön-Klinikstandorten. Das Tabellenentgelt weist das Grundentgelt aus; die tarifliche Strukturzulage kann im Reiter Zulagen hinzugerechnet werden. Zum 01.01.2026 wurden 50 € der Strukturzulage direkt in das Grundentgelt überführt.
- Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch beträgt regulär 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Zusatzurlaub für Nachtarbeit gem. § 21 Abs. 1: 1 Arbeitstag ab 150 Nachtarbeitsstunden (Vollarbeit von 21:00 bis 06:00 Uhr), 2 Tage ab 300 Std., 3 Tage ab 450 Std., 4 Tage ab 600 Std. im Kalenderjahr. Ab 1. Januar 2026 erhalten nachweisliche Nichtraucher 1 Tag Zusatzurlaub pro Kalenderjahr (§ 21 Abs. 4). Zudem bis zu 8 AZV-Tage pro Jahr bei Vereinbarung von 1,5 zusätzlichen Wochenstunden (§ 5 Abs. 2).
- Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Strukturzulage (Ä 1: 70–120 €, Ä 2: 200–250 €, Ä 3: 200–350 €, Ä 4: 300–350 € mtl.), monatliche und stündliche Wechselschicht- (105 € bzw. 0,63 €/Std.) und Schichtzulagen (40 € bzw. 0,24 €/Std.), Bereitschaftsdienstentgelte mit Zuschlägen (25 %) sowie Zeitzuschläge (Überstunden 25 %, Nachtarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertagsarbeit 35 %).
- Stufensteigerungen: Gliederung in Ä 1 (Weiterbildungsassistenten, Stufen 1–6) bis Ä 4 (Leitende Oberärzte).
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte Helios/Rhön wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt; frühere Sonderzahlungen und Urlaubsgelder sind vollständig in das monatliche Tabellenentgelt und die Strukturzulage integriert.