Brutto-Netto-Rechner TV-H ZahnärzteGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Januar)
Exakte Entgeltberechnung nach TV-H Zahnärzte und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+5 %)
Hinweis: Gilt für Zahnärzte an Landeskrankenhäusern & Unikliniken in Hessen - an Unikliniken wird aber in der Regel der TV-Ärzte (Uni) angewandt.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (TV-H Zahnärzte)
Brutto-Netto-Rechner für den TV-H Zahnärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie im Landesdienst Hessen).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Sonderregelungen des Landes Hessen für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg gem. § 41a i. V. m. § 41 TV-H. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchgehend 40 Stunden (§ 41a Nr. 2).
- Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte nach § 41 Nr. 7 Abs. 4 i. V. m. § 41a TV-H (Stufen I bis III mit 60 % bis 95 % Bewertung), Rufbereitschaften, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % mit FZA bzw. 135 % ohne FZA, 24./31. Dezember 35 %, Samstagsarbeit 20 %), ständige Wechselschichtzulage (300 € mtl. bzw. 1,80 €/Std.), ständige Schichtzulage (120 € mtl. bzw. 0,72 €/Std.), Rettungsdienstzuschlag sowie Fachkräftezulage nach § 18 TV-H.
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in die Entgeltgruppen Z 1 bis Z 5: Z 1 (Zahnarzt nach Approbation, 5 Stufen nach 2, 1, 2 und 2 Jahren), Z 2 (Zahnarzt ab 5. Jahr bzw. Fachzahnarzt, 3 Stufen), Z 3 (Zahnarzt ab 12. Jahr / Fachzahnarzt ab 7. Jahr / Habilitation / Kursleitung, 4 Stufen), Z 4 (Funktionsbereichsleitung / mind. 4 unterstellte Zahnärzte, 5 Stufen) und Z 5 (Ständige Vertretung der leitenden Zahnärztin/des leitenden Zahnarztes, 5 Stufen).
- Sonderzahlung: Für Zahnärztinnen und Zahnärzte im TV-H ist die Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt integriert (§ 41a Nr. 6 i. V. m. § 41 Nr. 13 Abs. 2 Protokollerklärung); eine gesonderte Jahressonderzahlung entfällt.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2023 vor.