Brutto-Netto-Rechner TV-Ärzte/VKAGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Juni)
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte/VKA und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+2 %)
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA)
Brutto-Netto-Rechner für den TV-Ärzte/VKA (Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Der TV-Ärzte/VKA ist der zentrale Branchentarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB). Er regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte an bundesweit über 500 kommunalen Krankenhäusern, Fachkliniken und medizinischen Instituten – darunter auch bei großen kommunalen Klinikbetreibern wie Vivantes in Berlin (nach Ablösung des früheren Haustarifvertrags TV-Ärzte Vivantes gilt für die dortigen Ärztinnen und Ärzte die reguläre VKA-Tarifbindung des Marburger Bundes).
- Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Bereitschaftsdienstentgelte nach § 12 (Stufen I bis III mit 70 % bis 100 % Arbeitszeitanrechnung zzgl. 15 % Bereitschaftszuschlag), Rufbereitschaftspauschalen, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertage 35 % bzw. 135 %, 24./31.12. 35 %, Samstag 20 %), monatliche Schichtzulage (210 €, ab 2026: 315 €), Wechselschichtzulage (315 €) sowie Notarzt-Einsatzzuschläge im Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2).
- Stufensteigerungen: Gliederung in vier Entgeltgruppen: In EG I (Ärztin/Arzt) erfolgt der Stufenaufstieg jährlich in den Stufen 1 bis 6. In EG II (Fachärztin/Facharzt) steigen Ärztinnen und Ärzte nach 3, 6, 8, 10 und 12 Jahren auf (Stufen 1 bis 6). EG III umfasst Oberärztinnen und Oberärzte (Stufen 1 bis 3 nach jeweils 3 Jahren), EG IV ständige Vertreter des leitenden Arztes (Leitende Oberärzte, Stufen 1 und 2).
- Sonderzahlung: Im TV-Ärzte/VKA wird keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Das Vergütungsvolumen wurde vollständig in das monatliche Tabellengrundgehalt integriert.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.