Brutto-Netto-Rechner TV-Ärzte (Uni)Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • April 2026 - August 2027
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte (Uni) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+2,95 %)
Hinweis: Erhöhung des Entgeltes um 2,95 %.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte (Uni))
Brutto-Netto-Rechner für den TV-Ärzte (Uni) (Ärzte und Zahnärzte an Universitätskliniken).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von Entgelttabellen für das Jahr 2028 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Entgelttabellen einbezogen werden.
- Information: Tarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Marburger Bund für die Universitätskliniken der Bundesländer (ausgenommen Hessen und Berlin). Er gilt für Ärztinnen und Ärzte in der universitären Patientenversorgung – unter anderem auch für das Universitätsklinikum Mannheim (UMM / Universitätsmedizin Mannheim) im Verbund der Universitätsmedizin Baden-Württemberg. (Hinweis: Die Charité Berlin unterliegt dem eigenen Haustarifvertrag TV-ÄB Charité; die hessischen Universitätskliniken Frankfurt und UKGM Gießen/Marburg fallen unter den TV-H Ärzte).
- Zulagen und Zuschläge: Ärztliche Bereitschaftsdienststufen (Stufen I bis IV), Rufbereitschaftsentgelte, Zeitzuschläge für Schicht-, Wochenend- und Nachtdienste sowie Entgelte für Notarzteinsätze.
- Stufensteigerungen: In Ä 1 (Assistenzarzt) erfolgt der Stufenaufstieg jährlich in den Stufen 1 bis 6 (entsprechend der Weiterbildungszeit). In Ä 2 (Facharzt) steigen Ärztinnen und Ärzte stufenweise nach Facharztjahren auf. Ä 3 umfasst Oberärztinnen und Oberärzte, Ä 4 ständige Vertreter des Klinikdirektors (Leitende Oberärzte).
- Sonderzahlung: Im TV-Ärzte (Uni) wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt. Das Tarifvolumen ist vollumfänglich in die monatlichen Grundentgelte integriert.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2023 vor.