Brutto-Netto-Rechner Knappschaft-Bahn-See (SMD)Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2025 - 2026

shield Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Knappschaft-Bahn-See (SMD) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+1,0 %)

Hinweis: Gültig ab 1. Oktober 2025 für Ärztinnen und Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes der KBS.

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info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Knappschaft-Bahn-See (SMD))

Brutto-Netto-Rechner für den Knappschaft-Bahn-See (SMD) (Ärztinnen und Ärzte in den Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).

  • Information: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in den Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (TV-Ärzte-SMD/DRV KBS) zwischen der DRV KBS und dem Marburger Bund. Die Ärztinnen und Ärzte nehmen zentrale medizinisch-gutachterliche Aufgaben im Rentenverfahren, bei Rehabilitationsleistungen und Pflegebedürftigkeit sowie Aufgaben des Medizinischen Dienstes für die Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden (seit 01.04.2025, davor 40 Stunden; mit Kind unter 12 Jahren oder Pflegeaufwand auf Antrag 39 Stunden).
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge je Stunde für Überstunden (15 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich), Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 06:00 Uhr (35 %) jeweils bezogen auf den Stundensatz der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe (§ 11 Abs. 1) sowie Samstagsarbeit von 13–21 Uhr (0,64 €/Std.). Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro monatlich (§ 24 Abs. 1). Jubiläumsgeld bei 25 Jahren (350 €) und 40 Jahren (500 €). Schicht-, Wechselschicht- und Bereitschaftsdienste fallen im gutachterlichen Dienst nicht an.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in fünf Entgeltgruppen: EG I (Ärztin/Arzt), EG II (Fachärztin/Facharzt), EG III (Fachärztin/Facharzt mit Zusatzqualifikation Sozialmedizin), EG IV (Ständige/r Vertreter/in der Dienststellenleitung) und EG V (Leiter/in einer Sozialmedizinischen Dienststelle). Der Stufenaufstieg erfolgt in EG I nach 1, 2, 3 und 4 Jahren (Stufen 1–5), in EG II bis V jeweils nach 3, 6, 8 und 10 Jahren fachärztlicher Tätigkeit (Stufen 1–5).
  • Sonderzahlung: Im TV-Ärzte-SMD/DRV KBS wird keine gesonderte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Sonderzahlungen sind vollständig in das monatliche Tabellenentgelt integriert.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.