Brutto-Netto-Rechner Schön KlinikGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2017 - 2026
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Schön Klinik und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+2,3 %)
Hinweis: Gültig ab 1. Januar 2017 für Ärztinnen und Ärzte nach dem TV-Ä-Eilbek (Schön Klinik Hamburg Eilbek).
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Schön Klinik)
Brutto-Netto-Rechner für den Schön Klinik (Ärztinnen und Ärzte der Schön Klinik Hamburg Eilbek (sowie Orientierung für weitere Standorte)).
- Information: Haustarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte der Schön Klinik Hamburg Eilbek (TV-Ä-Eilbek) zwischen der Schön Klinik Hamburg GmbH & Co. KG und dem Marburger Bund Landesverband Hamburg. Bitte beachten: Für weitere Standorte der Schön-Klinik-Gruppe existieren teils gesonderte Haustarifverträge, die hier nicht abgebildet sind; die Regelungen und Tabellen von Hamburg Eilbek gelten hierbei als Orientierung. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Zulagen und Zuschläge: Bereitschaftsdienstentgelte je Entgeltgruppe, Wechselschichtzulage (105 € mtl. bzw. 0,63 €/Std.), Schichtzulage (40 € mtl. bzw. 0,24 €/Std.), Notarzt-Einsatzzuschlag (22,80 € / 23,32 €) sowie Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit FZA / 135 % ohne FZA), 24. und 31. Dezember (35 %) und Samstagsarbeit von 13–21 Uhr (0,64 €/Std.).
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I / Ä 1 (Assistenzarzt, Stufen 1–6 jährlich), EG II / Ä 2 (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III / Ä 3 (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV / Ä 4 (Ständiger Chefarztvertreter, Stufe 1 nach 1 Jahr, danach außertariflich).
- Sonderzahlung: Jahressonderzahlung als variables 13. Entgelt in Abhängigkeit vom Erreichen des geplanten EBITDA (500 € bei 100 % Zielerreichung, maximal 1.000 €, Auszahlung im Mai des Folgejahres).
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2016 vor.