Brutto-Netto-Rechner ParacelsusGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Januar)
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Paracelsus und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+3,0 %)
Hinweis: Gültig ab 1. Januar 2026 für Ärztinnen und Ärzte an den Paracelsus Kliniken Sachsen.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Paracelsus)
Brutto-Netto-Rechner für den Paracelsus (Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Kliniken in Sachsen (u. a. Adorf/Schöneck, Zwickau)).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Haustarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Kliniken in Sachsen (u. a. Adorf/Schöneck und Zwickau), geschlossen zwischen der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA und dem Marburger Bund Landesverband Sachsen e.V. Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
- Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (15 %, ab 01.07.2025 von 20:00 bis 06:00 Uhr), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich), Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %) sowie Samstagsarbeit (0,64 €/Std.). Feste Stundensätze für Bereitschaftsdienst und pauschalierte Rufbereitschaftsentgelte (12,5 %).
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I (Assistenzarzt, Stufen 1–6 jährlich), EG II (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter, Stufen 1–2 nach 1 und 4 Jahren).
- Sonderzahlung: Eine reguläre tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) entfällt, da die Tarifanteile wie im TV-Ärzte/VKA vollumfänglich in das monatliche Grundgehalt integriert sind. Für Mitglieder des Marburger Bundes wurde im 3. Änderungstarifvertrag eine exklusive Sonderzahlung von je 550 Euro (zahlbar im März 2026 und März 2027) vereinbart.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.