Brutto-Netto-Rechner Helios / RhönGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • Oktober 2026 - Januar 2027

shield Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Helios/Rhön und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+2,0 %)

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Helios / Rhön)

Brutto-Netto-Rechner für den Helios / Rhön (Ärztinnen und Ärzte an von Helios übernommenen Rhön-Kliniken).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
  • Information: Spezifischer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den ehemals durch Helios übernommenen Rhön-Klinikstandorten. Das Tabellenentgelt weist das Grundentgelt aus; die tarifliche Strukturzulage kann im Reiter Zulagen hinzugerechnet werden. Zum 01.01.2026 wurden 50 € der Strukturzulage direkt in das Grundentgelt überführt.
  • Zulagen und Zuschläge: Tarifliche Strukturzulage (Ä 1: 70–120 €, Ä 2: 200–250 €, Ä 3: 200–350 €, Ä 4: 300–350 € mtl.), monatliche und stündliche Wechselschicht- (105 € bzw. 0,63 €/Std.) und Schichtzulagen (40 € bzw. 0,24 €/Std.), Bereitschaftsdienstentgelte mit Zuschlägen (25 %) sowie Zeitzuschläge (Überstunden 25 %, Nachtarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertagsarbeit 35 %).
  • Stufensteigerungen: Gliederung in Ä 1 (Weiterbildungsassistenten, Stufen 1–6) bis Ä 4 (Leitende Oberärzte).
  • Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte Helios/Rhön wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt; frühere Sonderzahlungen und Urlaubsgelder sind vollständig in das monatliche Tabellenentgelt und die Strukturzulage integriert.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.