Brutto-Netto-Rechner Diakonie (AVR)Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2025 - 2026

shield Exakte Entgeltberechnung nach AVR Diakonie Ärzte und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+3,7 %)

Hinweis: Gültig ab 1. Januar 2025 für Ärztinnen und Ärzte nach den AVR Diakonie (Anlage 8a).

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info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Diakonie (AVR))

Brutto-Netto-Rechner für den Diakonie (AVR) (Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und stationären Einrichtungen der Diakonie in Deutschland).

  • Information: Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD, Anlage 8a) sowie regionale Fassungen wie die AVR DWBO regeln die Arbeits- und Entgeltbedingungen für Ärztinnen und Ärzte an evangelischen und diakonischen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen bundesweit. Die Vergütung basiert auf dem Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts und orientiert sich eng an den Abschlüssen des Marburger Bundes im kommunalen Krankenhausbereich (TV-Ärzte/VKA).
  • Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %), Nachtarbeit (15 %; im Bereich DWBO 30 %), Sonntagsarbeit (25 %; im Bereich DWBO 35 %), Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich bzw. 135 % ohne Freizeitausgleich) sowie Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %). Samstagsarbeit (0,64 €/Std.; ab 01.07.2027 im DWBO 15 %). Eigene Bereitschaftsdienst-Stundensätze gestaffelt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe sowie Schicht- und Wechselschichtzulagen.
  • Stufensteigerungen: Eingruppierung in vier Entgeltgruppen: EG I (Assistenzarzt / Arzt in Weiterbildung, Stufen 1–6 jährlich), EG II (Facharzt, Stufen 1–6 nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), EG III (Oberarzt, Stufen 1–3 nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie EG IV (Leitender Oberarzt / ständiger Chefarztvertreter, Stufen 1–2 nach 1 und 4 Jahren).
  • Sonderzahlung: Im allgemeinen Diakonie-Krankenhausbereich nach Anlage 8a AVR.DD entfällt eine gesonderte Jahressonderzahlung, da die tariflichen Anteile analog zum TV-Ärzte/VKA in das monatliche Grundgehalt eingerechnet sind. Im Anwendungsbereich der AVR DWBO (§ 14 i.V.m. Anlage 14) wird eine Jahressonderzahlung in zwei Hälften (November und Juni) auf Basis der durchschnittlichen Monatsbezüge gewährt.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2022 vor.