Brutto-Netto-Rechner AsklepiosGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • Januar 2026 - Dezember 2026
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Asklepios und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+2,5 %)
Hinweis: Gültig ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 für Ärztinnen und Ärzte an Asklepios Kliniken.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Asklepios)
Brutto-Netto-Rechner für den Asklepios (Ärztinnen und Ärzte an Asklepios Kliniken).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von Entgelttabellen für das Jahr 2027 durchgeführt werden. Außerdem können vergangene Entgelttabellen einbezogen werden.
- Information: Bundesweiter Konzerntarifvertrag zwischen der Asklepios Kliniken Gruppe und dem Marburger Bund für angestellte Ärztinnen und Ärzte an Akut- und Fachkliniken des Konzerns.
- Zulagen und Zuschläge: Zeitzuschläge für Überstunden (15 %, ab 2027: 25 %), Nachtarbeit (22,5 %, ab 2027: 25 % bzw. 40 % Kernnacht), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit FZA bzw. 135 % ohne FZA), Vorfeiertage 24. und 31. Dezember (35 %) sowie Samstagsarbeit (20 %). Stufenbasierte Bereitschaftsdienstentgelte je nach Entgeltgruppe und Stufe. Monatliche Wechselschichtzulage (155 €) und Schichtzulage (40 €), Notarzt-Einsatzzuschlag (34,72 € bis 36,39 €) sowie Pauschale bei kurzfristiger Dienstübernahme (75 €).
- Stufensteigerungen: Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4: Jährlicher Stufenaufstieg in Ä 1 (Stufen 1–6), mehrjährige Erfahrungsstufen bei Fachärzten (Ä 2) und Oberärzten (Ä 3).
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte Asklepios wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt; Sonderzahlungen sind in das monatliche Tabellenentgelt integriert.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2025 vor.