Brutto-Netto-Rechner KMG KlinikenGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Mai)
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte KMG Kliniken und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig (+3,0 %)
Hinweis: Gültig ab 1. Mai 2026 für Ärztinnen und Ärzte an den KMG Kliniken Nordbrandenburg und Güstrow.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (KMG Kliniken)
Brutto-Netto-Rechner für den KMG Kliniken (Ärztinnen und Ärzte an Kliniken der KMG Kliniken Gruppe).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Konzerntarifvertrag zwischen der KMG Klinikum Nordbrandenburg GmbH (Pritzwalk, Wittstock, Kyritz) sowie der KMG Klinikum Güstrow GmbH und dem Marburger Bund. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden gem. § 9 MTV.
- Zulagen und Zuschläge: Bereitschaftsdienstentgelte je nach Stufe (mit 15 % Nachtzuschlag und ab 01.01.2025 25 % Feiertagszuschlag), Wechselschichtzulage (62,50 € mtl. bzw. 0,36 €/Std.), Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nachtarbeit 15 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertagsarbeit mit FZA 35 % bzw. ohne FZA 135 %, Samstagsarbeit 2,20 €/Std.) sowie Rettungsdienst-Einsatzpauschalen (45 € bzw. 60 € am Standort Güstrow).
- Stufensteigerungen: Eingruppierung in EG I (Arzt, Stufen 1–6), EG II (Facharzt, Stufen 1–6), EG III (Oberarzt, Stufen 1–2, ab 01.08.2025 Stufen 1–3) und EG IV (Leitender Oberarzt / Chefarzt-Vertreter, Stufen 1–2).
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte KMG wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt; Gratifikation und Urlaubsgeld sind gem. § 2 Abs. 3 EntgeltTV vollständig in das monatliche Tabellenentgelt integriert.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.