Brutto-Netto-Rechner Sana KlinikenGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • 2026 (ab Februar)

shield Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte Sana und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+2,5 %)

workBeschäftigung

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info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (Sana Kliniken)

Brutto-Netto-Rechner für den Sana Kliniken (Ärztinnen und Ärzte an den Einrichtungen der Sana Kliniken AG).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
  • Information: Konzerntarifvertrag zwischen der Sana Kliniken AG und dem Marburger Bund Bundesverband. Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden (für einzelne Kliniken per Landestarifvertrag 38,5 Stunden). Neben dem monatlichen Grundentgelt wird eine tarifliche Strukturzulage bzw. fixe Ergebnisbeteiligung (Ä 1: 205,40 €, Ä 2–Ä 4: 308,10 €) gewährt (im Rechner als Zulage zuschaltbar).
  • Zulagen und Zuschläge: Fixe Ergebnisbeteiligung/Strukturzulage (205,40 € bzw. 308,10 € mtl.), feste Bereitschaftsdienst-Stundensätze je Entgeltgruppe und Stufe (§ 9 Abs. 2), Rufbereitschaftsentgelte (12,5 %), Notarzt-Einsatzzuschlag Rettungsdienst (dynamisiert ca. 30–32 € je Einsatz gem. § 18), Zuschlag bei kurzfristiger Dienstplanänderung (135 € / 180 € gem. § 6a) sowie Zeitzuschläge für Überstunden (25 %), Nachtarbeit (15 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertage (35 % mit FZA / 135 % ohne FZA) und 24./31. Dezember ab 6 Uhr (35 %).
  • Stufensteigerungen: Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4 (EG I bis EG IV): Ä 1 (Arzt in Weiterbildung, 6 Stufen jährlich), Ä 2 (Facharzt, 6 Stufen nach 1, 4, 7, 9, 11 und 13 Jahren), Ä 3 (Oberarzt, 3 Stufen nach 1, 4 und 7 Jahren) sowie Ä 4 (Ständiger Chefarztvertreter, 2 Stufen nach 1 und 4 Jahren).
  • Sonderzahlung: Im Konzerntarifvertrag TV-Ärzte Sana wird keine gesonderte tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt; tarifliche Einmalzahlungen sind wie im TV-Ärzte/VKA vollumfänglich in die monatlichen Tabellenentgelte integriert. Zusätzlich existiert eine variable Ergebnisbeteiligung, mit welcher die monatlich garantierte fixe Ergebnisbeteiligung im Folgejahr verrechnet werden kann (§ 15 Abs. 2).
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.