Brutto-Netto-Rechner BG KlinikenGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • Februar 2026 - Juli 2027

shield Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte BG Kliniken und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
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Hinweis: Gültig ab 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2027 für Ärztinnen und Ärzte an den BG Kliniken.

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info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (BG Kliniken)

Brutto-Netto-Rechner für den BG Kliniken (Ärztinnen und Ärzte an den BG Kliniken).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
  • Information: Tarifvertrag zwischen dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) und dem Marburger Bund. Neben der regulären 40-Stunden-Woche besteht eine eigenständige Entgelttabelle für eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 42 Stunden.
  • Zulagen und Zuschläge: Bereitschaftsdienstvergütung (Stufen I und II mit 70 % bzw. 100 % Arbeitszeitbewertung), Rufbereitschaft I und II, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nacht 25 % / 40 %, Sonntag 25 %, Feiertag 35 % / 135 %, Samstag 20 %), Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Einsatzzuschlag für Rettungsdienst (32,48 € je Einsatz).
  • Stufensteigerungen: Entgeltgruppen Ä 1 (Assistenzarzt) bis Ä 4 (Leitender Oberarzt) mit Stufenaufstiegen nach ärztlicher Weiterbildungszeit und Facharzterfahrung.
  • Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte BG Kliniken wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt (vollständige Integration in das monatliche Tabellenentgelt).
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).