Brutto-Netto-Rechner BG KlinikenGehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte • inkl. Zulagen • Februar 2026 - Juli 2027
Exakte Entgeltberechnung nach TV-Ärzte BG Kliniken und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
Aktuell gültig
Hinweis: Gültig ab 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2027 für Ärztinnen und Ärzte an den BG Kliniken.
workBeschäftigung
paymentsZulagen & Extras
contractSteuer & Versicherung
info Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte (BG Kliniken)
Brutto-Netto-Rechner für den BG Kliniken (Ärztinnen und Ärzte an den BG Kliniken).
- Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
- Information: Tarifvertrag zwischen dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) und dem Marburger Bund. Neben der regulären 40-Stunden-Woche besteht eine eigenständige Entgelttabelle für eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 42 Stunden.
- Zulagen und Zuschläge: Bereitschaftsdienstvergütung (Stufen I und II mit 70 % bzw. 100 % Arbeitszeitbewertung), Rufbereitschaft I und II, Zeitzuschläge (Überstunden 15 %, Nacht 25 % / 40 %, Sonntag 25 %, Feiertag 35 % / 135 %, Samstag 20 %), Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Einsatzzuschlag für Rettungsdienst (32,48 € je Einsatz).
- Stufensteigerungen: Entgeltgruppen Ä 1 (Assistenzarzt) bis Ä 4 (Leitender Oberarzt) mit Stufenaufstiegen nach ärztlicher Weiterbildungszeit und Facharzterfahrung.
- Sonderzahlung: Im Tarifvertrag TV-Ärzte BG Kliniken wird keine gesonderte Jahressonderzahlung gezahlt (vollständige Integration in das monatliche Tabellenentgelt).
- Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
- Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).